Beim Platzbestätigen resp. Mutieren eines Kindes mit einem spezifischen Betreuungsfaktor, kann es beim Senden, über die Schnittstelle, an kiBon zu verschiedenen Situationen kommen. Damit ihr wisst wie in welcher Situation umzugehen ist, haben wir diese Anleitung für euch geschrieben.
Situation 1: Spezifischer Faktor wird von Beginn an in kitAdmin erfasst
Die erste und wohl einfachste Situation ist, beim Kind in der Betreuung in kitAdmin, von Beginn an der neuen Betreuungsgutscheinperiode (ab 01.08.) den spezifischen Betreuungsfaktor zu hinterlegen. Sobald die Platzbestätigungsanfrage von kiBon kommt, kann diese via Schnittstelle bestätigt werden. In kiBon erfolgt eine Platzbestätigung mit den höheren Vollkosten und das Häkchen «Wir bestätigen, dass wir den ausserordentlichen Betreuungsaufwand mit CHF 52.50 oder mehr pro Tag verrechnen.» wird automatisch gesetzt. Unterhalb dieses Textes wird dies nochmals anhand von Screenshots aufgezeigt.
Die Zuweisung ist per 01.08 hinterlegt.
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Der spezifische Betreuungsfaktor 1.5 wurde beim Kind hinterlegt und das Kind wurde definitiv zugewiesen.
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Sobald die Platzbestätigungsanfrage aus kiBon kommt, kann diese überprüft werden und danach via Schnittstelle zurück an kiBon gesendet und somit bestätigt werden.
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In kiBon werden so die korrekten Kosten, wie auch das Häkchen zum Bestätigen des ausserordentlichen Betreuungsaufwands gesetzt (siehe Screenshot unterhalb). Bei Betreuungen mit spezifischen Betreuungsfaktoren, empfehlen wir Ihnen zur Sicherheit immer die Überprüfung in kiBon. So ist sichergestellt, dass auch alles korrekt hinterlegt ist (inkl. Häkchen).
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—> Das Häkchen würde so für die ganze Antragsperiode gelten.
Situation 2: Platzbestätigung wird nach dem 31.07.20xx angefordert, Betreuung startet entweder im August oder später in der laufenden Betreuungsgutscheinperiode
Das Kind wird seit August der neuen BG-Periode in der Kita betreut, mit einem ausserordentlichen Betreuungsaufwand. Die Platzbestätigung bzw. der Betreuungsgutschein wird erst nach dem 31.07. angefordert. Da die Antragsteller*innen immer erst einen Betreuungsgutschein auf den Folgemonat erhalten, also nach Einreichung des Antrags, würde auch der Zuschlag für den ausserordentlichen Betreuungsaufwand erst auf den Folgemonat gewährt werden. Das Gleiche würde auch gelten, falls die Betreuung erst später in der Antragsperiode anfangen würde. Sofern die Eltern den Antrag rechtzeitig einreichen, würden sie den Betreuungsgutschein mit dem Zuschlag ab dem entsprechenden Monat erhalten.
Situation 3: Automatische Platzbestätigung wurde ohne Angabe zum spezifischen Betreuungsfaktor gemacht
In einem weiteren Fall beschreiben wir wie vorzugehen ist, falls die Platzbestätigung ohne spezifischen Betreuungsfaktor gemacht wurde und der Antrag von der Gemeinde bereits verfügt wurde. In diesem Fall muss der spezifische Betreuungsfaktor mittels einer Mutation hinzugefügt werden. Nachfolgend werden die einzelnen Vorgehensschritte mithilfe von Screenshots erklärt.
1. Die Zuweisung ist per 1.8. ohne spezifischen Betreuungsfaktor hinterlegt.
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2. Die Platzbestätigung wird (ohne spezifischen Faktor) an kiBon gesendet.
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3. Die Betreuung wird so von der Gemeinde übernommen und entsprechend verfügt in kiBon
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4. Nun benötigt das Kind aufgrund von besonderen Bedürfnissen einen erhöhten Betreuungsaufwand. In kitAdmin wird der spezifische Faktor ab dem entsprechenden Monat hinterlegt, ab welchem die Fachstellenbestätigung der zuständigen Behörde gilt. Die Zuweisung wird neu gemacht (in diesem Beispiel per 1.1.2026).
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Der spezifische Betreuungsfaktor wird auf 1.5 gesetzt und die Zuweisung wird definitiv bestätigt.
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Wie in den Screenshots unterhalb zu sehen ist, ist beim Kind der spezifische Betreuungsfaktor ab dem 1.1.2026 korrekt hinterlegt. Nun müsste eine Mutationsmeldung, mit den neuen Kosten, an kiBon gesendet werden.
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WICHTIG! Hier ist nun Vorsicht geboten, denn wenn die Mutationsmeldung so an kiBon gesendet wird, sendet es zwar die höheren Betreuungskosten, jedoch wird in kiBon das Häkchen «Wir bestätigen, dass wir den ausserordentlichen Betreuungsaufwand mit 52.50 Franken oder mehr pro Tag verrechnen.» nicht gesetzt! Dies funktioniert in diesem Fall nicht. Dies bedeutet, dass der Zuschlag von 52.50 Franken pro Tag der Familie bei der Berechnung des Betreuungsgutscheins nicht zugesprochen wird. (siehe kiBon Screenshot) Von den Kitakosten her würde aber der Zuschlag berechnet werden